Ermittlung von Pflegepersonalquotienten durch Datenintegration aus mehreren Quellen
Die Pflegepersonaluntergrenzen des Pflegestärkungsgesetzes steigern die Nachfrage nach Datenintegration in der Sozialwirtschaft: Tägliche Auswertung von Soll- und Ist-Kapazität von Personal ist mehr Pflicht als Kür
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Das Pflegestärkungsgesetz hat seit 01.01.2019 eine verbindliche Pflegepersonaluntergrenze für vier pflegeintensive Bereiche in Krankenhäusern festgeschrieben. Bei Nicht-Erfüllung drohen Vergütungsabschläge. Für die stationäre Altenpflege ist ähnliches im Gespräch, um die verschiedenen Personalschlüssel der Länder zu vereinheitlichen. Doch das Zusammenbringen der benötigten Daten zur Soll- und Ist-Kapazität von Personal um den „Pflegepersonalquotienten“ zu ermitteln erfordert die Datenintegration von mehreren Systemen.
Da sich Krankenhäuser und Krankenkassen über Jahre nicht einigen konnten, hat jetzt der Staat ein Urteil gefällt und Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt. Seit dem 01.01.2019 gelten sie für die pflegeintensiven Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie in Krankenhäusern und sollen voraussichtlich ab 2020 auf die gesamte Pflege im Krankenhaus ausgeweitet werden. Auch in der stationären Altenpflege wird eine Pflegepersonaluntergrenze als Ausgleich für verschiedene Personalschlüssel der Bundesländer diskutiert. Neben der Problematik, woher denn das benötigte Personal genommen werden soll, wenn der Arbeitsmarkt der Sozialwirtschaft so leergefegt ist, sehen sich Krankenhäuser und stationäre Altenpflege teilweise noch mit der Frage konfrontiert, wie sie die Pflegepersonaluntergrenzen Tag täglich berechnen und prüfen können.
Software in der Sozialwirtschaft: Schöne, bunte Systemlandschaft – Manuelle Datenaufbereitung kostet Zeit bei der Einhaltung von Pflegepersonaluntergenzen des Pflegestärkungsgesetzes
Nur wenige Branchen bieten eine solche Vielfalt von Software-Systemen wie die Sozialwirtschaft. Da gibt es ERP-Systeme für die Finanzdaten, da gibt es Personal-Systeme für die Personalverwaltung und spezifische Pflege-Systeme für die Verwaltung von Patienten, Belegungszahlen, Pflegestufen und Krankenakten. Doch in den seltensten Fällen sprechen diese Systeme auch miteinander, d.h. Datenintegration oder Schnittstellen sind oft nicht vorhanden. Sollen also kombinierte Kennzahlen wie Pflegepersonaluntergrenzen ermittelt werden, dann müssen die Daten zeitaufwendig manuell aus den Systemen exportiert und in einer Excel-Liste zusammengefügt oder z.B. in das ERP-System oder ein anderes Controlling-System hochgeladen werden. Bei einem lückenlosen Nachweis, dass die Pflegepersonalgrenze täglich eingehalten wird, bedeutet das einen Verwaltungsaufwand von mindestens 2 Stunden, also 40 Stunden im Monat.
Zwar bieten ERP-Anbieter wie z.B Micos ein breites Lösungsspektrum und damit eine halbwegs gute Integration von Finanzdaten, Personaldaten und Belegungszahlen der Abteilungen oder Einrichtungen in einem DataWarehouse, aber eben nur für die eigenen Lösung. Setzt eine Einrichtung ein anderes System ein, stellt sich die Integrationsfrage erneut – zumal Datenintegration allein nicht als Kernkompetenz von ERP-Herstellern gilt. Zudem erfordert die Pflegepersonaluntergrenze auch ein gewisses Maß an Planung, wenn Urlaube, Krankheiten oder die Auslastung der zu pflegenden Einrichtung mit ins Spiel kommen. Auch das gilt nicht als Stärke von ERP-Systemen.
Standardschnittstellen für die Sozialwirtschaft von unabhängigen Anbietern sorgen für tägliche Auswertung von Soll- und Ist-Kapazität von Personal auf Knopfdruck zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen des Pflegestärkungsgesetzes
Einige Krankenhäuser wie z.B. die Uniklinik Dresden haben das Potential gut integrierter Software-Systeme erkannt und kann der Pflegepersonaluntergrenze gelassen ins Auge sehen. Dem MDR berichtete Jana Lutz, Pflegedirektorin der Uniklinik Dresden, dass ein paar Klicks an ihrem Computer genügen, um zu sehen, wie viele Pfleger auf welcher Station anwesend und wie viele Betten belegt sind. Die Herausforderung bestünde nur darin die Zahlen schnell aus unterschiedlichen Programmen zusammenzustellen, auch um kurzfristig reagieren zu können.
Standardschnittstellen für die gängigen Systeme der Sozialwirtschaft wie Micos, Vivendi, Medifox, Cairful, Euregon und Senso gibt es bereits von Saxess Software, also müssen Krankenhäuser und Altenpflegeheime auch keine teuren Individualentwicklungen beauftragen, deren Aktualisierung und Instandhaltung oft aufwendig sind. So ist die Ermittlung der Soll- und Ist-Kapazität und damit der Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen auf Knopfdruck kein Hexenwerk mehr. Wenn sich Personal kurzfristig krankmeldet, können schnell Maßnahmen ergriffen werden, um den Pflegepersonalquotienten halten zu können.
Wie ist ihre Erfahrung mit der Pflegepersonaluntergrenze und ihren vernetzten oder nicht-vernetzten Software-Systemen? Lassen Sie es uns in einem Kommentar wissen.
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