Investitionsabzugsbetrag als Gestaltungsmittel bei der Betriebsprüfung nachweisen
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Der Investitionsabzugsbetrag ist vom Gesetzgeber gedacht als Steuerstundung und Liquiditätsvorteil, um Finanzierung von Investitionen zu begünstigen. Doch von Unternehmern wird er auch gern als zulässiges Gestaltungsmittel bei einer Gewinnerhöhung genutzt, die bei einer Betriebsprüfung festgestellt wurde. Als Nachweis für beide Fälle, empfehlen wir eine Planung der Investitionen und deren Controlling in der Hinterhand zu haben.
Es gibt sicher es bessere Gründe für die Planung von Investitionen und deren Controlling. Aber wenn Sie gerne regelmäßig den Investitionsabzugsbetrag bei Ihrem Jahresabschluss in Anspruch nehmen oder bei einer festgestellten Gewinnerhöhung nehmen wollen, dann sollten Sie bei einer Betriebsprüfung darauf gefasst sein, dass dieser genau geprüft wird. Unternehmer sollten deshalb vor dem Betriebsprüfungs-Termin alle Nachweise um das Investitionsvorhaben und um seine Planung parat haben. Führen Sie jährlich eine Planung von Investitionen durch und überwachen Sie die Investitionsausgaben, dann können Sie diese Nachweise ohne große manuelle Aufwände erbringen.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag und wie kann mir eine Planung von Investitionen bei dessen Nachweis in der Betriebsprüfung helfen?
Als Bilanzierende oder Einnahmenüberschussrechner können Unternehmer durch den Investitionsabzugsbetrag die Anschaffung oder Herstellung zukünftiger beweglicher Wirtschaftsgüter im Rahmen ihrer Gewinneinkünfte teilweise aus ersparten Steuern zu finanzieren. Dazu müssen sie diese zu mehr als 90 % betrieblich nutzen. Dann wird das steuerliche Jahresergebnis bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb des laufenden Jahres vorab gemindert – um bis zu 40 % der Summe, die für künftige Investitionen in das Betriebsvermögen eingeplant sind. Damit können Unternehmer ein breites Gestaltungsspektrum nutzen, denn:
- der Investitionszeitraum ist auf drei Jahre ausgeweitet
- es gibt keine Festlegung auf die Art des Investitionsguts und auch
- die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern ist möglich. (Quelle und weitere Informationen hier: Steuerberater Pressler).
Beim Nachweis helfen Ihnen aber nicht die bloße Einholung von Kostenvoranschlägen und Darlehensangaben, ohne hierbei relevante Aufwendungen zu tätigen. Auch Zeugenaussagen nahestehender Personen ohne weitere objektive Beweise reichen als Nachweis nicht aus. Doch eine Planung von Investitionen kann genau aufzeigen, wie dieser angesetzte Investitionsabzugsbetrag gebildet wird. Durch ein Controlling der getätigten Investitionen können Sie dann überwachen, wenn Investitionsabzugsbeträge zwei Jahre in Folge angesetzt werden, aber vielleicht noch nicht ganz verbraucht sind. Sie können dann nämlich Teilbeträge verwenden. Weiterhin hilft Ihnen das Controlling der Investition bei der Auflösung des Abzugsbetrags, wenn entgegen der Planung keine Investition erfolgt ist oder die Anschaffungskosten unter dem ursprünglich Angedachten liegen. In diesem Fall berichtigt das Finanzamt die Steuerbescheide des Jahres. Dies geschieht in dem Jahr, in dem der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde und bedeutet aufs Jahr gerechnet eine Steuernachzahlung mit 6% Verzinsung.
Diesem Szenario können Sie sowohl mit einer realitätsnahen Planung der Investition mit Kostenvoranschlägen vorbeugen, als auch mit alternativen Investitionen, falls das ursprüngliche Investitionsvorhaben nicht realisierbar ist.
Der Investitionsabzugsbetrag als Gestaltungsmittel bei Feststellung einer Gewinnerhöhung durch die Betriebsprüfung – wie kann hier eine Planung von Investitionen als Nachweis helfen?
Findige Unternehmer und Steuerberater haben den Investitionsabzugsbetrag auch als guten Ausweg entdeckt, wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Gewinnerhöhung oder Mehrergebnisse festgestellt werden. Dann können Sie den Investitionsabzugsbetrag nämlich nachträglich ausschöpfen – sofern Sie ihre Investitionen und deren Höhe im Blick haben.
Durch dieses Urteil wurde dazu ein Präzidenzfall geschaffen. Es ging um eine Klägerin, die im Streitfall I R 31/15 vom 28.4.2016 eine GmbH war. Sie hatte bereits einen Investitionsabzugsbetrag gebildet und diesen für die Anschaffung eines Lkw erhöhen wollen. Denn eine Außenprüfung löste eine Gewinnhinzuschätzung aus, wobei der Verlust in einen Gewinn umschlug. Der Streitfall betraf das Wirtschaftsjahr 2007, für das im Anschluss an eine Außenprüfung der Steuerbescheid am 24.8.2010 geändert wurde. Im Einspruchsverfahren beantragte die Klägerin mit Erfolg einen zusätzlichen Investitionsabzugsbetrag für einen bereits im Mai 2010 angeschafften Lkw. Dabei musste der Finanzierungszusammenhang nicht mehr dediziert nachgewiesen werden. Denn die Durchführung einer Investition wäre bereits ein Indiz für eine Investitionsabsicht. (Quelle: Hollender Lampe Partner und H.a.a.S. GmbH) Hier kann eine dauerhafte Planung von Investitionen auch Ihnen helfen, den Investitionsabzugsbetrag als steuerliches Gestaltungsmittel zu nutzen.
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